Fragen

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Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen

Bußgeldbeträge und Anzahl der abgezogenen Führerscheinpunkte
Die KennzeichenNr auf dem Foto entspricht nicht der im Bußgeldbescheid angegbenen Nummer

Füllen Sie das „Formular A“ aus und senden Sie es an die Polizia Locale di Ferrandina, Piazza Plebiscito n. 12 – 75013 Ferrandina (MT), oder senden Sie es per E-Mail an  infopm@comune.ferrandina.mt.it

Das im Bußgeldbescheid angeführte Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Tatbestandes bereits als gestohlen gemeldet

Füllen Sie das „Formular A“ aus und senden Sie es an die Polizia Locale di Ferrandina, Piazza Plebiscito n. 12 – 75013 Ferrandina (MT), oder senden Sie es per E-Mail an  infopm@comune.ferrandina.mt.it unter Beilage folgender Urkunden schicken: Kopie der Diebstahlanzeige u/o Verlustanzeige u/o Wiederauffindungsanzeige.

Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Tatbestandes nicht in meinem Besitz

Füllen Sie das „Formular A“ aus und senden Sie es an die Polizia Locale di Ferrandina, Piazza Plebiscito n. 12 – 75013 Ferrandina (MT), oder senden Sie es per E-Mail an  infopm@comune.ferrandina.mt.it  unter Beilage folgender Urkunden schicken: Kopie des Verkaufvertrags  (eine Verkaufsvollmacht reicht nicht aus)

Wie erfolgt die Übermittlung der Daten des/r Fahrer(s)In?

Füllen Sie das „Formular B“ aus und senden Sie es an die Polizia Locale di Ferrandina, Piazza Plebiscito n. 12 – 75013 Ferrandina (MT), innerhalb von 60 Tangen nach der Bekanntgabe des Bewertungsberichts

Ich möchte Einspruch beim Präfekten einlegen

Innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung des Bewertungsberichts an den Präfekten von Matera, direkt in der Via XX Settembre n. 2 – 75100 Matera, oder mit einem registrierten A / R an die Lokalpolizei von Ferrandina, Piazza Plebiscito n. 12 – 75013 Ferrandina (MT)

Ich möchte Einspruch beim Friedensrichter einlegen

Der Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids persönlich direkt bei dem örtlich zuständigen Friedensrichter [siehe das Verzeichnis „Module“] einzureichen, oder per Einschreiben mit Rückschein im Sinne des Art. 7 der Gesetzesverordnung 150/11 zu senden.

Ich möchte die Zahlung in Raten zur Zahlung der Strafe beantragen: Was soll ich tun?

Formular D ausfüllen, unterschreiben Sie es und senden:

per Einschreiben mit Rückschein an Corpo di Polizia Locale di Ferrandina, Piazza Plebiscito n. 12 – 75013 Ferrandina (MT) 

Per email an infopm@comune.ferrandina.mt.it

HINWEIS: Von Hand übermittelte Mitteilungen werden nicht akzeptiert. Bitte geben Sie bei dringenden Anfragen immer eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.

Ermäßigt sich die Geldbuße um 30%, auch wenn ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt wird?

Nein. Wenn der Antrag auf Zurückstellung akzeptiert wird, wird die 30% ige Reduktion der Sanktion nicht angewendet.